Fischereiverein Kempen-Ophoven 1956 e.V.
Fischereiverein Kempen-Ophoven 1956 e.V.
  

Informationen für Interessenten an einer Mitgliedschaft

10.3.2024

Verehrte Interessenten, unsere Aufnahmekapazitäten sind weiter erschöpft. Eingehende Anfragen mit den unten nachgefragten Angaben werden erfasst und wir melden uns, wenn eine Aufnahme möglich sein sollte. 

Lesen Sie bitte die Satzung unseres Vereins und vor allem die Gewässerordungen

Satzung des Fischereiverein Kempen-Ophoven 1956 e.V.
Satzung FV Kempen-Ophoven.pdf
PDF-Dokument [153.3 KB]
Gewässerordnung "Südlicher Lago" und "Heinsberger Driesch"
Gewässerordnung südl. Lago und Driesch.p[...]
PDF-Dokument [105.5 KB]
Gewässerordnung der Angelgemeinschaft Ophovener Seen
Gewässerordnung der AGOS2022.pdf
PDF-Dokument [193.4 KB]

Vorraussetzung für eine aktive Mitgliedschaft im Fischereiverein Kempen-Ophoven 1956 e.V. ist der Besitz eines Fischereischeins, für dessen Erwerb in aller Regel das Ablegen der Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde erforderlich ist. Unabhängig davon ist das Ablegen der Fischerprüfung laut Satzung Voraussetzung für die Mitgliedschaft.

Es ist zu empfehlen, sich intensiv auf die Prüfung vorzubereiten. Vorbereitungslehrgänge werden meist im Frühjahr und im Herbst im Kreis Heinsberg angeboten.

Wichtiger Hinweis: Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden in NRW anerkannt, wenn sie unter gleichen Voraussetzungen erworben wurden wie in NRW. Zu beachten ist, dass man zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Erstwohnsitz im entsprechenden Bundesland gehabt haben muss. Macht jemand die Prüfung in einem anderen Bundesland und hat von dort auch den Fischereischein, wohnt aber hier in NRW, ist der Fischereischein hier nicht gültig! (siehe Landesfischereigesetz NRW § 31)

 

Zurzeit beträgt der Jahresbeitrag für erwachsene Mitglieder 100 Euro, die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 150 Euro.

Jugendliche Mitglieder zahlen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Beitrag von 25 Euro, eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

(Beitragssätze ab 2024)

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, schreiben Sie uns eine Email (info(at)fvkempenophoven.de) [Hinweis: (at) steht für @ ] mit folgenden Angaben:

Name, Vorname

Geburtsdatum und Geburtsort

Adresse

Beruf

Telefonnummer

Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte eine Kopie Ihres Fischereischeins und der Bescheinigung der abgelegten Fischerprüfung bei!

Sind oder waren Sie Mitglied in einem Angelverein. Wenn ja, in welchem?

Was ist Ihr Zielfisch/sind Ihre Zielfische?

Und stellen Sie sich bitte in einigen Worten vor.

(Hinweis zum Datenschutz: Diese Email wird in unseren elektronischen System gespeichert, die Daten werden nicht weitergegebenn und sind durch unseren Provider gegen Zugriff geschützt. Bei einer Aufnahme müssen bestimmte Daten an übergeordnete Verbände weitergeben werden)

Auszug aus unserer Satzung:

 

§ 4 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT :

Die Aufnahme geschieht nach Einreichung eines schriftlichen Aufnahmeantrages durch den Vorstand.

Die Aufnahmegebühr, die Mitgliedsbeiträge sowie sonst festzusetzende Beiträge sind vor der Aufnahme für ein Jahr im Voraus zu entrichten und nachzuweisen.

Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen vom Vorstand abgelehnt werden.

Vom Zeitpunkt der Aufnahme an wird der Bewerber als Mitglied auf Probe aufgenommen. In dieser "Probezeit" gelten alle Rechte und Pflichten (siehe §7 der Satzung) eines Mitgliedes.

Nach Ablauf des Jahres entscheidet der Vorstand über eine endgültige Aufnahme.

Während des Probejahres hat der Bewerber –anders als die anderen Mitglieder– das Recht, zum Ende eines jeden Monats die Mitgliedschaft kündigen. Zuviel gezahlter Beitrag wird zurückerstattet, die Aufnahmegebühr verbleibt im Besitz des Vereins.

Entscheidet sich der Vorstand gegen eine endgültige Aufnahme, so wird zu viel gezahlter Beitrag und die Hälfte der Aufnahmegebühr zurückerstattet.

Druckversion | Sitemap
© Hans-Georg Troschke