1.1.2023
Verehrte Interessenten, unsere Aufnahmekapazitäten sind weiter erschöpft. Außer den jetzt schon zugesagten Aufnahmen sind vermutlich bis auf weiteres keine weiteren Aufnahmen mehr möglich. Eingehende Anfragen mit den unten nachgefragten Angaben werden erfasst und wir melden uns, wenn eine Aufnahme möglich sein sollte.
Vorraussetzung für eine aktive Mitgliedschaft im Fischereiverein Kempen-Ophoven 1956 e.V. ist der Besitz eines Fischereischeins, für dessen Erwerb in aller Regel das Ablegen der Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde erforderlich ist. Unabhängig davon ist das Ablegen der Fischerprüfung laut Satzung Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
Es ist zu empfehlen, sich intensiv auf die Prüfung vorzubereiten. Vorbereitungslehrgänge werden meist im Frühjahr und im Herbst im Kreis Heinsberg angeboten.
Zurzeit beträgt der Jahresbeitrag für erwachsene Mitglieder 100 Euro, die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 150 Euro.
Jugendliche Mitglieder zahlen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Beitrag von 25 Euro, eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
(Beitragssätze ab 2024)
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, schreiben Sie uns eine Email (info(at)fvkempenophoven.de) [Hinweis: (at) steht für @ ] mit folgenden Angaben:
Name, Vorname
Geburtsdatum und Geburtsort
Adresse
Beruf
Telefonnummer
Sind oder waren Sie Mitglied in einem Angelverein. Wenn ja, in welchem?
Was ist Ihr Zielfisch/sind Ihre Zielfische?
Und stellen Sie sich bitte in einigen Worten vor.
(Hinweis zum Datenschutz: Diese Email wird in unseren elektronischen System gespeichert, die Daten werden nicht weitergegebenn und sind durch unseren Provider gegen Zugriff geschützt. Bei einer Aufnahme müssen bestimmte Daten an die IGUR und den Landesfischereiverband weitergeben werden)
Auszug aus unserer Satzung:
§ 4 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT :
Die Aufnahme geschieht nach Einreichung eines schriftlichen Aufnahmeantrages durch den Vorstand.
Die Aufnahmegebühr, die Mitgliedsbeiträge sowie sonst festzusetzende Beiträge sind vor der Aufnahme für ein Jahr im Voraus zu entrichten und nachzuweisen.
Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen vom Vorstand abgelehnt werden.
Vom Zeitpunkt der Aufnahme an wird der Bewerber als Mitglied auf Probe aufgenommen. In dieser "Probezeit" gelten alle Rechte und Pflichten (siehe §7 der Satzung) eines Mitgliedes.
Nach Ablauf des Jahres entscheidet der Vorstand über eine endgültige Aufnahme.
Während des Probejahres hat der Bewerber –anders als die anderen Mitglieder– das Recht, zum Ende eines jeden Monats die Mitgliedschaft kündigen. Zuviel gezahlter Beitrag wird zurückerstattet, die Aufnahmegebühr verbleibt im Besitz des Vereins.
Entscheidet sich der Vorstand gegen eine endgültige Aufnahme, so wird zu viel gezahlter Beitrag und die Hälfte der Aufnahmegebühr zurückerstattet.