Der Fischereiverein Kempen-Ophoven ist Mitglied der Interessengemeinschaft Untere Rur (IGUR), ein Zusammenschluss von Vereinen, die die Rur von Oberbruch bis zur Landesgrenze und die Wurm im Kreisgebiet Heinsberg gepachtet haben.
Die Interessengemeinschaft Obere Rur (IGOR) hat die Rur von der Kreisgrenze bei Körenzig bis Oberbruch gepachtet.
Die Rur darf von unseren Mitgliedern im gesamten Kreisgebiet beangelt werden, da IGOR und IGUR eine Kooperation vereinbart haben.
Nicht nur für Ansitzangler, auch für Fliegenfischer finden sich inzwischen im Kreis Heinsberg sowohl an der Rur als auch an der Wurm ansprechende Gewässerabschnitte.
Auch wenn die Rur im Kreis Heinsberg eigentlich Barbenregion ist, so geht auch schon mal eine wunderschön rotgetupfte Bachforelle an den Haken oder die im Vergleich zu früheren Jahren selten gewordene Fahnenträgerin, die Äsche
War die Wurm noch Anfang der 60er Jahre noch ein lebloses, von Kohlenstaub schwarzes Gewässer gekrönt von Bergen aus Seifenschaum und begradigt in ein kanalartiges Bett, so hat sich der Zustand des Gewässers in den letzten 40 Jahren laufend verbessert, verschiedene Fischarten sind wieder heimisch geworden. Und die Fehler der Begradigung, auch um des besseren Hochwasserschutzes willen, werden an der ein oder anderen Stelle wieder korrigiert, wie in diesem Bild nahe Burg Trips in Geilenkirchen, wo die Wurm auf einigen hundert Metern wieder in ihrem alten Bett fließen darf.
Da man die Begradigung der Flussläufe in der Regel nicht mehr auf ganzer Länge rückgängig machen kann, wird versucht, Trittsteinen gleich, die einem das Überqueren eines Baches trockenen Fusses ermöglichen, in nicht zu großen Abständen im Flusslauf solche neuen Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt einzubauen.
Einer der im Kreis Heinsberg ausgezeichneten Glücksorte (Nr. 35): Die Mündung der Wurm in die Rur bei Heinsberg-Kempen
Hier der Link zu allen Glücksorten auf der Homepage der Westzipfelregion
Bei Kontrollen an der Rur fällt immer wieder auf, dass viele Angler nicht wissen (wollen), dass die Rur inzwischen seit mehreren Jahren Naturschutzgebiet ist. Zwar ist auf dem Fischereierlaubnisschein schon immer vermerkt, dass das Befahren der Uferwege nicht gestattet ist, aber mit der Tatsache, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handelt, bekommt die Zuwiderhandlung eine andere rechtliche Bemessung. Nachfolgend der Link zum Serviceportal des Kreises Heinsberg.
Hier kann man sich den Landschaftsplan II/4 (Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung)
Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung
und den Landschaftsplan III/8 (Baaler Riedelland und obere Rurniederung) downloaden: